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Das Amt der/des dezentralen Gleichstellungsbeauftragten
Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten sind Ansprechpartner/innen für die Studierenden, Auszubildenden und Beschäftigten ihrer Fakultät/ihrer Organisationseinheit in allen gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten.
Sie werden von den weiblichen Mitgliedern ihrer Fakultät/ihrer Organisationseinheit für die Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
Zentrale Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist die Unterstützung der Fakultät/der Organisationseinheit in deren Bestreben, allen Mitgliedern unabhängig vom Geschlecht individuelle Karrierewege auf wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Gebiet zu ermöglichen, ihnen Zugang zu Ressourcen in Studium, Lehre, Forschung und Verwaltung zu gewähren sowie sie in die Gestaltung interner Strukturen und Prozesse einzubinden.